Abfallinformation an die Deponie  
Eindeutige Kennung dieser Abfallinformation
Bauherr /
Abfallerzeuger
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Name
Strasse / Hausnr
PLZ / Ort Personen-GLN
Bauvorhaben /
Abfallherkunft
Bezeichnung
Strasse / Hausnr
PLZ / Ort Standort-GLN
Vornutzung
Anliefer /
Abfallbesitzer
Name
Strasse / Hausnr
PLZ / Ort Personen-GLN
Abfall
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Deponiekomp.
Masse [to]
Schlnr/Abfallart
physikalische
Eigenschaften
Farbe Geruch
Homogenität Konsistenz Reaktivität
Kontamination womit
Verunreinigung womit

Der Abfall stammt aus einer einzigen Anfallstelle. Es handelt sich um ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchtätigkeiten, es sind nur geringe Anteile anderer Stoffe enthalten (z.B. Metalle, Kunststoffe, Boden, organische Stoffe, Holz, ...). Keinesfalls enthalten sind Asphalt, Straßenaufbruch, Asbest sowie nicht mehr als geringfügige Verunreinigungen mit Mörtel oder Putz. Die Abfälle stammen aus einem Rückbau im Sinne der ÖNORM B 2251. Der Abfall ist nicht mit gefährlichen organischen oder aorganischen Stoffen verunreinigt Es sind keine Baustellenabfälle vorhanden.

Die genannten Baurestmassen enthalten Bauwerksbestandteile aus Metall sowie Kunststoff, Holz oder anderen organischen Materialien wie Papier, Kork, etc. höchstens im Ausmaß von insgesamt 10 Vol%. Es sind keine Baustellenabfälle vorhanden.

Der Verpacker bestätigt, dass ausschließlich Asbestabfälle verpackt wurden und keine sonstigen Verunreinigungen oder Kontaminationen vorliegen

Verpacker Name
Strasse / Hausnr
PLZ / Ort Personen-GLN
Datum Unterschrift des Verpackers

Es sind abgesehen vom Teergehalt keine weiteren gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten.

LD-Schlacke oder Elektroofenschlacke Qualitätsklasse D gemäß RBVO. Schlackenhaltiger Ausbauasphalt auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponie. Schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial auf Baurestmassen- oder Reststoffdeponie.

Der Abfallbesitzer bestätigt, dass keine Überschreitung der Grenzwerte des jeweiligen Deponie-Kompartimentes zu erwarten ist und kein Hinweis auf eine Verunreinigung vorliegt. Die Mengenschwelle von 15to pro Abfallbesitzer und Jahr wird eingehalten. Der Abfallbesitzer stimmt einer Überprüfung des Abfalles und der Aufzeichnungen ausdrücklich zu.



Der Abfallbesitzer bestätigt, dass keine Uberschreitung der Grenzwerte des jeweiligen Deponie-Kompartimentes zu erwarten ist. Angaben zu Kontaminationen erfolgen verbindlich durch den Abfallbesitzer. Der Abfallbesitzer stimmt der Durchführung einer grundlegenden Charakterisierung durch den Deponiebetreiber auf seine Kosten zu. Ist die Ablagerung aufgrund der Beurteilung am gegenständlichen Deponie-Kompartiment nicht möglich hat der Abfallbesitzer den Abfall umgehend wieder auf seine Kosten abzutransportieren.

Der Abfallbesitzer bestätigt, daß das Bodenaushubmaterial von einem einzigen Bauvorhaben mit nicht mehr als 2.000 to stammt und keine Kontaminationen oder Verunreinigungen aufgrund der Vornutzung und der lokalen Belastungssituation vorliegen. Das aushebende Unternehmen bestätigt, daß beim Ausheben keine augenscheinlichen Verunreinigungen oder Kontaminationen wahrgenommen wurden bzw. das beim Auftreten derselben unverzüglich der Abfallbesitzer sowie Deponieinhaber hiervon informiert wird.

Aushebendes
Unternehmen
Name
Strasse / Hausnr
PLZ / Ort Personen-GLN
Datum Unterschrift des aushebenden Unternehmens

Der Abfallbesitzer bestätigt, daß der Abfall der übermittelten grundlegenden Charakterisierung entspricht und auf Grundlage derer angeliefert wird.

Informationen
zum Gutachten
(Gutachter, Prüfbericht-Nr.,Datum, Sonstiges)
Der Schutz von persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen! Wir verarbeiten und speichern die von Ihnen hier angegebenen Daten lediglich im Rahmen und zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben laut Abfallwirtschaftsgesetz und Deponieverordnung. Diese Daten müssen lt. den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Abfallbilanz an das Ministerium digital weitergegeben werden. Sie sind gemäß DSGVO jederzeit berechtigt um Auskunfterteilung über gespeicherte Daten anzusuchen. Sie können jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung (nach den gesetzlichen Fristen) verlangen. Sollten Sie in diesem Formular Daten von Dritten (z.B. Abfallersterzeuger, aushebendes Unternehmen) angegeben so sind Sie verpflichtet diesen über die Datenweitergabe nachweislich in Kenntnis zu setzen! Sie geben mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis zur Speicherung und Weitergabe der Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bestätigen etwaige Dritte über die Datenweitergabe nachweislich informiert zu haben.
Datum Unterschrift des Abfallbesitzers / Anlieferers