Je nach Abfallart (Schlnr), Menge und Zieldeponie ergeben sich unterschiedliche Vorgangsweisen (im Fall von Neuanlieferungen ist auf jeden Fall die vorherige Kontaktaufnahme erforderlich).

Unseren Abfallsammler/-behandler Genehmigungsumfang können Sie offiziell auf der Seite des Ministeriums abfragen. Ob eine dort angeführte Abfallschlüsselnummer auf einer unserer Deponien ablagerbar wäre können Sie unserem Abfallkatalog entnehmen, ob diese Abfallart übernommen wird, können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen. Hier eine Kurzzusammenfassung vorherrschender Abfallarten:

SchlnrBezeichnungZieldep.Bedingungerforderliche Unterlagen
und Hinweise
31407Keramik (Ziegel aus der Produktion)HD
LD
lt. DVO Anlage 2 Liste I + II

offensichtlich verunreinigt oder Messwerte
> Inertabfalldeponie
sonst Deponierungsverbot
ab 1.1.2024 7
Abfallinformation 1

Bestätigung Ausnahme vom Deponierungs-
verbot 7
31410Straßenaufbruch
31427Betonbruch
31427‑17Betonbruch (ausgewählte Abfälle)
54912Bitumen / Asphalt
31411‑34technisches Schüttmaterial <5%HD
LD
Messwerte > Inertabfalldeponie
sonst Deponierungsverbot
ab 1.1.2024 7
Inspektionsbericht 2
(Werte > Inertabfalldeponie !)
31411‑35technisches Schüttmaterial >5%
31467Gleisschotter
31438Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte GipsplattenHD
LD
Deponierungsverbot ab 1.1.2026 (ohne Bestätigung der Eingangskontrolle einer Gips-Recyclinganlage)Abfallinformation 1
Bestät. Gips (1.1.26)
31411‑45Bodenaushubmaterial reinHD
LD
reiner gewachsener Boden
< 2.000 to gesamt
Abfallinformation 1
31407‑17KeramikHD
LD
lt. DVO Anlage 2 Liste I+II
max. 10 Vol-% nicht mineral. Fremdanteil
Abfallinformation 1
ALSAG-pflichtig (BRM) 3
31408‑17Glas
31409Bauschutt/Deponieschutt
31411‑29Bodenaushubmaterial reinHD
LD
> 2.000 to gesamtInspektionsbericht 2
31411‑30Bodenaushub Klasse A1HD
LD
normal nur zur Verwertung
(Deponiebau/Rekultivierung)
Inspektionsbericht 2
31411‑31Bodenaushub Klasse A2
31411‑32Bodenaushub Klasse A2G
31411‑33Bodenaushub InertabfallqualitätHD
LD
0-30% bzw. 30-50%
bodenfremde Bestandteile
Inspektionsbericht 2
>30% ALSAG-pflichtig (BRM) 3
31425Erdaushub mit BRM-Qualität
31409Erdaushub BRM >50% boden-
fremde Bestandteile
HD
LD
Inspektionsbericht 2
ALSAG-pflichtig (BRM) 3
31423‑36ölverunreinigte Böden RS-DeponieLDInspektionsbericht 2
ALSAG-pflichtig (RS) 4
31424‑37sonstig verunr. Böden RS-Deponie
31423g
31424g
Aushubmaterial gefährlich ausstufbarLDmax. Reststoffdeponie lt. Gutachten,
kann von uns ausgestuft werden
Inspektionsbericht 2
Begleitschein 5
ev. ALSAG-pflichtig 3 4
31412gnAsbestzementLDverpackt in BigBagsAbfallinformation 1
Begleitschein AZ 5
ALSAG-pflichtig (BRM) 3
31416‑xx(g)Mineralfaserabfälle …KEINE ÜBERNAHME !!
31437‑40gnAsbestabfälle, Asbeststäube
31437‑xxgnMineralfaserabfälle …
alle sonstigen zur Ablagerung auf der
jeweiligen Deponie genehmigten Abfälle
(auf Anfrage)
LD< 15 to je Abfallbesitzer und Jahr 6
(Übernahme auf RS-Kompartiment)
Abfallinformation 1
ALSAG-pflichtig (RS) 4
HD
LD
je nach DepoieklasseInspektionsbericht 2
ALSAG-pflichtig 3 4
  1. Abfallinformation: Für die Anlieferung ist ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Abfallinformations-Formular lt. Deponieverordnung durch den Anlieferer VOR Anlieferung an die Deponie elektronisch als PDF zu übermitteln. Hierfür steht das Formular-Abfallinformation auf unserer Homepage zur Verfügung bzw. können auch die Formulare des Bundesministeriums oder das elektronische Formular unter edm.gv.at verwendet werden.
  2. Inspektionsbericht: Für die Anlieferung ist eine grundlegende Charakterisierung nach Deponieverordnung in Form eines chemischen Gutachtens durch eine Fachanstalt erforderlich. Alle für Gutachten zur Deponierung akkreditierten Fachanstalten können auf der Seite des Ministeriums mit der Dokumenten-Nr. ’39/2008′ (für BGBl 39/2008 = DeponieVO) abgefragt werden. Der Inspektionsbericht muß vollständig und endgültig (inkl. Zieldeponie, etc.) als pdf per Mail übermittelt werden.
  3. ALSAG-abgabenpflichtig: Das angelieferte Material ist lt. Altlastensanierungsgesetz idgF ALSAG-pflichtig. Der ALSAG auf Baurestmassendeponie beträgt bis 31.12.2024 € 9,20 / to, Mit 1.1.2025 erfolgt eine ALSAG-Erhöhung auf 10,60 / to (siehe Budgetbegleitgesetz 2024). Der ALSAG wird zusätzlich zum Deponientgeld an den Anlieferer verrechnet und von uns an das Finanzministerium abgeführt.
  4. ALSAG-abgabenpflichtig: Das angelieferte Material ist lt. Altlastensanierungsgesetz idgF ALSAG-pflichtig. Der ALSAG auf Reststoffdeponie beträgt bis 31.12.2024 € 20,60 / to. Mit 1.1.2025 erfolgt eine ALSAG-Erhöhung auf 23,70 / to (siehe Budgetbegleitgesetz 2024). Der ALSAG wird zusätzlich zum Deponientgeld an den Anlieferer verrechnet und von uns an das Finanzministerium abgeführt.
  5. Begleitschein: Für den Transport des Abfalles ist ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Begleitschein-Formular lt. Abfallnachweisverordnung in 2-facher Ausfertigung beim Transport mitzuführen und auf der Deponie zu übergeben.
  6. Kleinmengenregelung <15to je Abfallbesitzer und Jahr, gemäß DVO §13 Abs (2).
  7. Mögliches Deponierungsverbot lt. Deponieverordnung §7 Abs 14 beachten. Wenn eine der taxativ aufgezählten Schlüsselnummern nicht verunreinigt ist und die Messwerte unter den Grenzwerten der Inertabfalldeponie zu liegen kommen müssen wir die Übernahme des Abfalles ablehnen.